Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte unterliegen laut Sozialgesetzbuch nicht der Krankenversicherungspflicht, das heißt, sie können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung frei wählen. Sie können unabhängig von ihrem Einkommen Mitglied bei einer privaten Krankenkasse werden und die Leistungen eines privaten Versicherungsschutzes genießen.

In der PKV werden die Beiträge für Beamte anhand des Alters, des Geschlechts und des Gesundheitszustandes errechnet. Der Versicherungsschutz und damit auch der Tarif werden auf die Bedürfnisse jedes Versicherten abgestimmt. Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen ist die sogenannte Restkostenabsicherung. Beamte können Beihilfe beantragen, das bedeutet, sie erhalten von ihren Dienstherrn einen prozentualen Zuschuss der von Arbeitgeber zu Arbeitgeber (Bundesland oder Bund) unterschiedlich ist und vom Familienstand abhängt. Ledige Beamte erhalten 50 % Beihilfe zu den Krankheitskosten, Beamte mit 2 Kindern bereits 70 %. Den Restbetrag können sie durch eine private Versicherung abdecken. Um die finanzielle Belastung zu senken wird nach dem Eintritt in den Ruhestand der Beihilfeanspruch auf 70 % erhöht.

Beamte, die eine gesetzliche Krankenversicherung wählen, müssen für ihren Krankenversicherungsschutz tiefer in die Tasche greifen, denn hier gibt es keine Beihilfe.

Es muss der volle Beitragssatz der Krankenkasse bezahlt werden, das heißt 13,5 % des Bruttoeinkommens. Diejenigen, die sich dennoch für die GKV entscheiden, können eine Zusatzversicherung abschließen. Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Kinder beitragsfrei über die Eltern mitversichert werden.

Wenn man alle Faktoren vergleicht, ist für einen Beamten die Versicherung bei einer privaten Krankenkasse die bessere Wahl. Um einen Versicherungsschutz zu finden, bei dem das Preis/Leistungsverhältnis stimmt, ist es wichtig einen Vergleich für die private Krankenversicherung zu machen. Oftmals liegt zwischen zwei Versicherungen mit dem gleichen Leistungsinhalt ein erheblicher Beitragsunterschied.