Die Maschinenversicherung versichert die Maschinen eines Unternehmens

Die Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind auf Anlagen, stationäre Maschinen und mobile Geräte angewiesen.
Wenn ein Schaden an einer solchen Maschine zu einem Ausfall führt, muss eine Reparatur erfolgen oder die Maschine muss schnellstmöglich ersetzt werden, damit der Schaden möglichst gering gehalten wird. Es besteht die Möglichkeit, für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, solche Schäden durch spezielle Versicherungen abzusichern. Es handelt sich hierbei um die Maschinenversicherung. Ein Schaden an einer Maschine bedeutet eine Störung des Produktionsablaufes, aber auch erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Diese unvorhersehbaren Kosten wirken sich natürlich negativ auf das Geschäftsergebnis des Unternehmens aus. Die Eigentümer oder Benutzer von Maschinen oder maschinellen Anlagen werden durch die Maschinenversicherung versichert.
Der Versicherungsumfang der Maschinenversicherung beinhaltet Maschinen, technische und maschinelle Einrichtungen.
Die Maschinenversicherung übernimmt Schäden, die beispielsweise durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit hervorgerufen wurden. Fahrlässige oder böswillige Beschädigungen fallen ebenfalls in die Leistungen der Maschinenversicherung. Sturm, Frost, Vandalismus, Kurzschluss oder Überspannung sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten.

Im Falle von Teilschäden leistet die Maschinenversicherung die Wiederherstellungskosten der Anlage oder der Maschine. Die Kosten werden als Wiederherstellungskosten angesehen, die zur Wiederherstellung des früheren, funktionierenden Zustandes des versicherten Gegenstandes nötig sind. Bei einem Totalschaden der Maschine erfolgt eine Entschädigung zu dem aktuellen Zeitwert der versicherten Maschine.
Auch transportable oder fahrbare Geräte können innerhalb der Maschinenversicherung zusätzlich versichert werden. Dazu zählen Gabelstapler, Autokrane oder Baumaschinen, die gegen Schäden abgesichert werden können.
Die Maschinenversicherung wird auch als Kasko-Versicherung für fahrbare und transportable Geräte benannt.
Es handelt sich um eine so genannte Allgefahrenabdeckung, welche je nach Art und Einsatzgebiet der jeweils versicherten Gegenstände mit verschiedenen Klauseln erweitert oder eingeschränkt werden kann. Für ein Unternehmen besteht zusätzlich die Möglichkeit, auch andere verschiedene Zusatzgeräte oder Reserveteile mit zu versichern.