Die Grenzen einer Reiseversicherung

Wer ins Ausland verreisen möchte oder sich ggf. sogar länger im Ausland aufhält der benötigt in der Regel eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten Behandlungen im Ausland nur, wenn diese in einem Land stattfinden das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Befindet man sich in einem Land in dem keiner dieser Punkte erfüllt ist, so wird man dort als Privatpatient behandelt und muss die Kosten selber tragen. In einigen Ländern, z.B. den USA, sind solche Kosten extrem hoch und können schnell zu echten finanziellen Problemen führen.
Auch ein evtl. anfallender Rücktransport aus dem Ausland ist in der gesetzlichen Kasse nicht mit versichert.

Mit einer Reiseversicherung kann man sich für wenig Geld gegen diese Gefahren schützen.

Dem Inhaber einer solchen Police werden Kosten für stationäre Heilbehandlung, Arznei-, Verbands-, und Heilmittel und für schmerzstillende Zahnbehandlung erstattet. Überlegt man, dass eine solche Reiseversicherung schon für wenige Euro Jahresbeitrag zu haben ist, so fällt die Entscheidung ob man sie abschließen sollte oder nicht wirklich nicht schwer.

Die Grenzen einer Reiseversicherung sind erreicht, wenn die durchzuführenden Maßnahmen über die genannten hinausgehen, bzw. der Auslandsaufenthalt länger dauert als im Versicherungsschein oder dem Antrag vorgesehen. In jedem Fall sollte sich der Reisende vor seiner Abreise genau informieren wo und in welchen Fällen seine Versicherung leistet und wie lange der Aufenthalt dauern darf.