Telefonieren während der Autofahrt ist verboten

Seit dem 01.04.2004 darf man kein Handy im Auto benutzen. Zumindest nicht ohne Freisprecheinrichtung.

Da sich viele Autofahrer immer noch nicht an das Gesetzt halten und weiterhin mit dem Handy am Steuer telefonieren, sind die Sanktionen verschärft worden. Die Strafe kommt, auch wenn man nur gesehen wurde. Der Bußgeldbescheid wird per Post an die Adresse des Halters geschickt. Mittlerweile beläuft sich der Betrag auf vierzig Euro. Weiterhin gibt es einen Punkt in Flensburg. Doch nicht nur in Deutschland ist das Telefonieren mit dem Handy im Auto verboten. Dieses Verbot gilt für fast alle europäischen Länder. Die Bußgelder belaufen sich dabei auf Summen zwischen 20 und knapp 200 Euro, je nach Land. In Deutschland ist die Regelung so hart, dass es schon ausreicht, dass Telefon überhaupt in der Hand zu haben. Selbst wenn man nichts gemacht hat, weder telefoniert, noch SMS geschrieben, bekommt man die Bußgeldstrafe und den Punkt in Flensburg.

Wenn man dennoch ohne Freisprecheinrichtung telefoniert und einen Unfall verursacht, kann es zudem noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung geben.

Das Handyverbot gilt nicht nur für Autofahrer. Auch Radfahrer dürfen beim Fahren nicht telefonieren. Für Radfahrer kostet es 25 Euro. Wer also achtzehn Mal beim telefonieren mit dem Handy am Steuer erwischt wurde, kann seinen Führerschein abgeben. Wer also im Auto telefonieren möchte, muss eine Freisprecheinrichtung haben, bei der man nichts in die Hand nehmen muss. Wenn man doch im Auto telefonieren will, muss man anhalten (an einer geeigneten Stelle) und den Motor ausstellen. Für Radfahrer gilt ebenfalls, dass sie entweder anhalten und absteigen müssen, oder aber mit einer Freisprecheinrichtung telefonieren müssen.