Hinweise und Tricks zum Wettbewerbsrecht
In diesen Bereich zählt unter anderem die Zusendung unerbetener Emails. (Hier ist Ihr Ansprechpartner Zum Beispiel ein Anwalt aus Esslingen) Ohne Einwilligung des Empfängers dürfen keine Werbemails versandt werden, andernfalls fallen diese in den Bereich Spam und werden nicht selten mit einer Abmahnung geahndet.
Grundsätzlich geht das UWG, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gegen nachfolgende Tatbestände vor. Mit dem Fokus auf den Verkaufsstrategien, darf eine aggressive Werbung, die andere Mitbewerber negativ positioniert, nicht verwendet werden.
Einen absoluten Verstoß stellen so genannte Lockvogelangebote dar. Kunden werden zunächst mit günstigen Preisen gelockt, um sich anschließend in einem langen und teueren Vertragsverhältnis wieder zu finden.
Gerade Existenzgründer, die auf dem Markt noch kein Fuß gefasst haben, aber dennoch mit neuen Produkten, Namen und Marketingstrategien glänzen möchten, sollten sich die Regelungen des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb genauestens vor Augen führen. Bei Missachtung dieser kann eine Abmahnung nach der anderen folgen und in diesem Zusammenhang das Geschäftsvorhaben zu Nichte machen. Ein guter Partner sind übrigens Anwälte in Esslingen