Einvernehmliche Scheidung online einleiten
In solchen Fällen der einvernehmlichen Ehescheidung bietet es sich an, die Scheidung online einzuleiten. Dies ist bequem und erspart den Besuch beim Rechtsanwalt. Zudem kürzen viele Gerichte den Streitwert für eine einvernehmliche Scheidung um 25%, was auch zu einer Verringerung der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten führt.
Eine solche Onlinescheidung funktioniert im übrigen genauso wie jedes andere Scheidungsverfahren auch. Nur eben mit dem Unterschied, dass einer der Ehegatten per Internet die für den Scheidungsantrag erforderlichen Daten an den Rechtsanwalt übermittelt. Dafür steht ein Formular bereit, in das die entsprechenden Daten eingegeben werden können. Dabei sollte der Mandant darauf achten, dass die Übertragung der Daten über eine gesicherte Verbindung erfolgt, damit nicht Unbefugte die Daten ausspähen können. Die weitere Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant erfolgt bei einer solchen Scheidung online per E-Mail, Telefon oder Telefax. Zur Einleitung des Scheidungsverfahrens fertigt der Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag, dem die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder beizufügen sind, sofern denn gemeinsame Kinder vorhanden sind.
Wenn die Ehegatten den Versorgungsausgleich nicht wirksam ausgeschlossen haben, holt das Gericht nach Eingang des Scheidungsantrages bei den Versorgungsträgern die Auskünfte zur Durchführung des Versorgungsausgleichs ein. Sobald diese vorliegen, wird das Gericht dann einen Termin zur Verhandlung bestimmen, zu dem die Ehegatten und der Anwalt erscheinen müssen. Meistens scheidet das Gericht die Ehe direkt in diesem Termin, dass Urteil wird aber erst einen Monat nach der Zustellung an alle Beteiligten rechtskräftig. Damit ist die Scheidung dann vollzogen.