Die Nachteile der Rechtsform OHG

Die häufigste Rechtsform in der Bundesrepublik Deutschland ist das Einzelunternehmen. Sie ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Der Firmenname ist hier rechtlich vorgeschrieben: der Familienname des Eigentümers. Außerdem trägt eine Person alle Rechte und Pflichten der Firma.

Von besonderem Vorteil sind die alleinige Entscheidungsbefugnis über alle Unternehmensbelange sowie der alleinige Gewinnanspruch. Allerdings trägt der Einzelunternehmer auch das gesamte Risiko. Bei Insolvenz haftet er unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Auch ist die Unternehmensvergrößerung durch die geringe Kreditbasis begrenzt.
Einzelunternehmen wechseln dann die Unternehmensform und gründen eine Personengesellschaft, wenn sie: a) das Unternehmensrisiko mindern wollen, b) zusätzliches Kapital benötigen oder c) Fachkräfte oder Familienangehörige für ein Unternehmen gewinnen wollen.

Wenn mindestens zwei Personen sich zusammentun, um ein Handelsgewerbe zu betreiben, und einen Gesellschaftervertrag schließen, handelt es sich um eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Der Firmenname muss Unterscheidungskraft besitzen und den Zusatz “offene Handelsgesellschaft” oder “OHG” enthalten. Alle Gesellschafter haben die gleichen Rechte und Pflichten und haften unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch bei Unternehmensverlusten oder Insolvenz.

Im Unterschied zur OHG sind in der Kommanditgesellschaft (KG) zwei unterschiedliche Arten von Gesellschaftern beteiligt: der Komplementär (Vollhafter) und der Kommandist (Teilhafter). Geleitet wird die KG von den Komplementären. Die Kommandisten besitzen ein Kontrollrecht und sind anteilig am Gewinn beteiligt.
Im Firmennamen erscheint nur die Komplementäre. Die Rechtsform OHG ist also eine sehr beliebte Rechtsform, die allerdings nicht für jede Art von Unternehmen in Frage kommt. Man sollte sich deshalb vor der Gründung eines Unternehmens gut überlegen, ob die OHG als Rechtsform für den Start in Frage kommt.