Die Nachteile der Rechtsform OHG
Von besonderem Vorteil sind die alleinige Entscheidungsbefugnis über alle Unternehmensbelange sowie der alleinige Gewinnanspruch. Allerdings trägt der Einzelunternehmer auch das gesamte Risiko. Bei Insolvenz haftet er unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Auch ist die Unternehmensvergrößerung durch die geringe Kreditbasis begrenzt.
Einzelunternehmen wechseln dann die Unternehmensform und gründen eine Personengesellschaft, wenn sie: a) das Unternehmensrisiko mindern wollen, b) zusätzliches Kapital benötigen oder c) Fachkräfte oder Familienangehörige für ein Unternehmen gewinnen wollen.
Wenn mindestens zwei Personen sich zusammentun, um ein Handelsgewerbe zu betreiben, und einen Gesellschaftervertrag schließen, handelt es sich um eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Der Firmenname muss Unterscheidungskraft besitzen und den Zusatz “offene Handelsgesellschaft” oder “OHG” enthalten. Alle Gesellschafter haben die gleichen Rechte und Pflichten und haften unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch bei Unternehmensverlusten oder Insolvenz.
Im Firmennamen erscheint nur die Komplementäre. Die Rechtsform OHG ist also eine sehr beliebte Rechtsform, die allerdings nicht für jede Art von Unternehmen in Frage kommt. Man sollte sich deshalb vor der Gründung eines Unternehmens gut überlegen, ob die OHG als Rechtsform für den Start in Frage kommt.