Bußgeld Rechner
Welchen Abstand man zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten muss, schreibt die Straßenverkehrsordnung vor.
Die Faustformel sagt: Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der halbe Tachowert in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. Das bedeutet bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollte mindestens ein Abstand von 50 Metern bestehen. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte nach der Faustformel 3 PKW-Längen oder eine Sekunde Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. Sollten aber noch schlechte Sichtverhältnisse hinzukommen, dann muss der Abstand den Straßenbedingungen angepasst werden.
Bei Schneeglätte oder verschmutzter Fahrbahn muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sehr viel größer gewählt werden, weil sich der Anhalteweg verlängert. Dieser kann bei Schnee bis zu 3 x Mal so lang sein.
Was ist, wenn ich trotzdem mal zu dicht aufgefahren bin und ein Bußgeld zahlen muss?
Im Internet gibt es einige Bußgeld Rechner, womit Sie Ihr Bußgeld berechnen können. Der Bussgeldrechnerberechnet die Geldbuße, Punkte und Fahrverbot.
Halten Sie immer genug Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, weil wer zu dicht auffährt und dann einen Unfall verursacht, bekommt in der Regel die Schuld.