Riester Rente - staatlich geförderte Altersvorsorge

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersversorgung, die staatlich gefördert wird.
Sie kann von allen Arbeitnehmern und auch Selbstständigen abgeschlossen werden, die rentenversicherungspflichtig sind. Die Riester-Rente steht aber auch Eltern während der Elternzeit und Menschen im Krankenstand zu.
Die staatliche Förderung erhält man, wenn ein spezieller, für die Riester-Rente zertifizierter Vertrag, abgeschlossen wurde. Es stehen verschiedene Anlagemöglichkeiten zur Verfügung, die vom konservativen Banksparplan über die Rentenversicherung bis hin zum Fondssparplan reichen. Für welchen Vertrag sich ein Anleger entscheidet, wird hauptsächlich von seiner Risikoeinstufung abhängen. Menschen, die eher konservativ investieren wollen, werden in den Banksparplan oder eine klassische Rentenversicherung einzahlen. Risikobereite Anleger, die eine höhere Rendite erzielen wollen, werden sich sicher für den Fondssparplan oder eine fondsgebundene Rentenversicherung entscheiden.
Wichtig ist bei allen Verträgen, dass die eingezahlten Beiträge gesichert sein müssen, auch dürfen Auszahlungen erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen. Damit die Riester-Rente auch als zusätzliche Altersversorgung genutzt wird, darf das Kapital auch nur als monatliche Leibrente ausgezahlt werden. Lediglich 30% dürfen bei Rentenbeginn in einer Summe beantragt werden.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Höhe der Einzahlung.
So müssen derzeit 3% des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag gezahlt werden, ab dem Jahr 2008 erhöht sich dies auf 4%.
Die Förderung teilt sich in zwei Bereiche. So wird eine Grundförderung auf den Vertrag von derzeit EUR 114 gezahlt. Für jedes Kind, für das der Vertragsinhaber Kindergeld bezieht, werden nochmals EUR 138 gezahlt.
Somit ist die Riester-Rente vor allem für Familien interessant. Aber auch gutverdienende Singles können mit Vorteilen rechnen. So sind die Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von EUR 1.575 steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig, was eine hohe steuerliche Entlastung bedeuten kann.