In unserer heutigen Gesellschaft ist das Thema Altersvorsorge von ganz besonderer Bedeutung. Da wir im Alter auf unsere Rente angewiesen sind und vielfach immer wieder Diskussionen über die Höhe einer solchen Rente aufkommen, haben viele Arbeitnehmer das Bedürfnis eine zusätzliche Altersvorsorge zu schaffen. Daher ist vor allem die
Riester-Rente eine immer beliebter werdende Möglichkeit. Unter der Riester-Rente versteht man eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Zurück zu führen ist diese Art der Altersvorsorge auf Walter Riester, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung war. Notwendig wurde eine solche zusätzliche Altersvorsorge als im Jahre 2000/2001 die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Kürzung des Nettorentenniveaus von 70% auf 67% vorsah.
Im Allgemeinen ist die Riester-Rente durch einige Eigenschaften gekennzeichnet. So gibt es etwa nur zulagenberechtigte Personen, die eine derartige private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen können. Es finden sich auch einige Zertifizierungsvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Gemäß diesen Voraussetzungen muss ein Anbieter einer solchen Riester-Rente zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren.
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge 10.000 – 50.000 Euro aus den Einlagen eines Riester-Vertrages zinslos entnommen werden. Allerdings müssen dann eben diese spätestens ab zwei Jahren nach der Entnahme in gleich hohen Raten bis zum Rentenbeginn wieder zurückgezahlt werden. Diese Rückzahlungsraten werden dann allerdings nicht gefördert. Darüber hinaus sind dann auch zusätzliche Sparleistungen nötig, um weiterhin eine Riesterförderung zu erhalten. Auch muss das Kapital, das sich üblicherweise in einem Riester-Vertrag befindet, bei längerer Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt bleiben.