Demografie und Rentenlücke

Demografische Faktoren wie Geburtenrückgänge, Arbeitslosigkeit und Überalterung der Bevölkerung führen dazu, dass ein Missverhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern entstanden ist. Die gesetzliche Rentenversicherung erhält immer weniger Beiträge, die Anzahl der Rentner aber steigt. Die Folge, trotz mehrerer Nullrunden und einer minimalen Rentenerhöhung 2007 bleibt die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung angespannt. Die Lage wird sich auch kaum in den kommenden Jahren wesentlich ändern.

Zwar zählt die gesetzliche Rente nach wie vor zu den Haupteinnahmen im Alter, aber diese reicht nicht mehr aus um im Alter den gewohnten Lebensstandard fortführen zu können. Durch die schrittweise Besteuerung der Rente werden die Einnahmen zusätzlich geschmälert. Bereits in jungen Jahren sollte man sich einen Überblick über die Finanzlage im Alter verschaffen, hierzu kann die von der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich herausgegeben Rentenentwicklung hilfreich sein. Die errechnete Rentenlücke kann nur durch eine private Altersvorsorge geschlossen werden. Die Angebote für eine private Altersvorsorge sind vielfältig und hängen von der persönlichen Situation eines jeden einzelnen ab.

Eine Variante der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Die Riester Rente ist eine durch staatliche Zulagen und Steuervorteile geförderte private Altersvorsorge. Voraussetzung hierfür ist, dass man zu dem förderfähigen Personenkreis laut § 10a EStG gehört und monatlich mindestens 3 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in eine förderfähige Sparanlage zahlt.

Förderfähige Sparanlagen sind beispielsweise Sparpläne, private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen. Sie müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Bedingung, die Auszahlung darf nur in Form einer lebenslangen Rente erfolgen und es müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen garantiert werden. Staatliche Zulagen erhalten, nach Antragstellung, Alleinstehende in Höhe von 114,00 EUR und Verheiratete in Höhe von 228,00 EUR. Für jedes Kind werden weitere 138,00 EUR
gezahlt. Die Beiträge zur Riester-Rente können bis zu 1.575,00 EUR als Sonderausgaben abgesetzt werden, was letztendlich zu einer Minderung der Steuerlast führt.

Julia Siebel
julia.siebel [at] transparent.de